Das Programm wird aus Sondermitteln der bayerischen Staatsregierung zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert!
Der Förderschwerpunkt dieses Programms liegt auf der Qualifikation von Frauen für eine Professur. Beantragt werden können Postdoc-, Habilitations- und Posthabilstipendien mit zunächst bis zu 12 Monaten Laufzeit. Eine Verlängerung der Stipendien ist möglich. In Ausnahmefällen kann auch die Promotionsendphase - max. 12 Monate - gefördert werden.
Antragsformulare für die Förderstipendien sind im Frauenbüro erhältlich. Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung in Papierform sowie einmal in elektronischer Form an das Frauenbüro zu richten. Über die Anträge entscheidet die Kommission für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung jeweils ein Mal im Semester. Anträge mit einem gewünschten Förderbeginn ab 1. September ff. müssen bis spätestens 2. Mai eingereicht werden. Für Anträge mit einem gewünschten Förderbeginn ab 1. März ff. endet die Bewerbungsfrist jeweils am 2. November.
Näheres findet sich in den
Förderrichtlinien.
Bitte beachten Sie außerdem unser
Infoblatt. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen für die Antragstellung.